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Organe der RGS

Leitlinien guter Unternehmensführung

Die RGS ist ein kommunales Unternehmen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock. Die Stadt hat sich verpflichtet, gemeinsam mit ihren Eigen- und Beteiligungsgesellschaften eine gute und verantwortungsvolle Unternehmensführung zu gewährleisten, die sich an folgenden Grundsätzen ausrichtet:

  • Wirtschaftlicher Erfolg des Unternehmens und des Konzernverbundes Hanse- und Universitätsstadt Rostock 
  • Gemeinwohlorientierung

Zur Umsetzung dieser Anforderungen an eine gute Unternehmensführung hat die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock im Jahr 2008 als Steuerungsinstrument den Public Corporate Governance Kodex beschlossen. Dieser wurde unter Berücksichtigung des Deutschen Public Corporate Governance-Musterkodex aus dem Jahr 2021 und aktueller Rechtsprechungen und Regelwerke überarbeitet.

Gesellschafterin der RGS

Die Gesellschafterin hat die Aufgabe, die RGS bei der Erfüllung des Unternehmenszweckes zu unterstützen und die wirtschaftliche Effizienz unter Berücksichtigung der öffentlichen Belange zu optimieren. 

Gesellschafterin:  Hanse- und Universitätsstadt Rostock vertreten durch die Oberbürgermeisterin Eva-Maria Kröger

Aufsichtsrat der RGS

Der Aufsichtsrat soll nach § 8 Absatz 1 des Gesellschaftsvertrags aus neun Mitgliedern bestehen, die gemäß Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern durch die Bürgerschaft gewählt werden. Dem Aufsichtsrat der Rostocker Gesellschaft für Stadterneuerung, Stadtentwicklung und Wohnungsbau mbH gehören zurzeit die folgenden Personen an:

Rainer AlbrechtVorsitzender des Aufsichtsrates
SPD
Falko SchulzStellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates
DIE LINKE.PARTEI
Sabine KrügerBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Helge BothurDIE LINKE.PARTEI
Franziska RaeuberCDU/UFR
Stephan PorstBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Dr. Sybille BachmannRostocker Bund
Björn Dargus AUFBRUCH 09
Kristina Wappler CDU/UFR