


Ernst-Barlach-Straße 5
Grundstück in bester Lage - Eingang zur Rostocker Stadtmitte
Investor gesucht! Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock beabsichtigt, gegen Gebot für das unbebaute Grundstück Ernst-Barlach-Straße 5 in 18055 Rostock ein Erbbaurecht zum Zweck der Bebauung zu vergeben. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 18. Juli 2025!
Der südliche Abschluss der Östlichen Altstadt vor der historischen Stadtmauer und dem Kuhtor gehört zu den wesentlichen noch zu entwickelnden Flächen im Herzen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock. Die derzeitig bauliche und in Teilen auch funktionale Situation entspricht in keiner Weise seiner möglichen und gewünschten Bedeutung. Der Bereich hat nach den Kriegszerstörungen und dem nicht erfolgten Wiederaufbau als bestehende Baulücke in der Ernst-Barlach-Straße 5 seine ursprüngliche Funktion als repräsentativ bebautes Villengrundstück in der Reihe der benachbarten Villenarchitektur nicht wieder erlangt. Durch die fehlende Bebauung bleibt die Fläche ohne klare räumliche Fassung. Diese städtebauliche Lücke innerhalb der Villenreihe in Form einer einfachen Rasenfläche ermöglicht zwar eine ungehinderte Sicht auf das Kuhtor von Süden, schwächt jedoch gleichzeitig die historisch gewachsene städtebauliche Einbindung des Tores. Die Schließung der Baulücke vor der Stadtmauer gehört neben der Entwicklung der Fläche nördlich des Kuhtors zu den besonderen städtebaulichen Entwicklungszielen in der Östlichen Altstadt.
Die Ausschreibung im Überblick

Anja Brandenburg
Telefon: +49 381 45607 - 42
E-Mail: a.brandenburg@rgs-rostock.de