Putbuser Straße
Lichtenhagen | Projekte | Aktuelles Projekt
In Lichtenhagen beginnen am Montag, 6. Mai 2024, die Aufpflasterungsarbeiten für einen sicheren Übergang der „Lotsenkinder“ in der Putbuser Straße/Eutiner Straße. Bei dem Vorhaben handelt es sich um das erste 50.000-€-Bürgerprojekt im Stadtteil, dass im Jahr 2022 für alle Bewohner*innen zur Abstimmung stand und mit großer Mehrheit für eine Realisierung favorisiert wurde. Im Rahmen der Bürgerprojekte stehen jährlich jeweils 50.000 € aus Mitteln der Städtebauförderung für eine bauliche Maßnahme in den einzelnen Fördergebieten zur Verfügung. Alle Bewohner*innen können immer wieder Vorschläge und Ideen einreichen, um das Lebensumfeld im Stadtteil attraktiver zu gestalten.
Mit der Aufpflasterung sind Autofahrer*innen angehalten, die Geschwindigkeit zu reduzieren, um die allgemeine Sicherheit für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen zu erhöhen. Insbesondere profitieren von der Maßnahme die „Lotsenkinder“, die den Hort in der Putbuser Straße 10 besuchen. Darüber hinaus ist zukünftig eine barrierefreie Querung der Straße an dieser Stelle möglich. Zudem werden neue Fahrradabstellmöglichkeiten installiert. Die Baumaßnahme soll bis Ende Juli 2024 abgeschlossen sein.
Die Rostocker Gesellschaft für Stadterneuerung, Stadtentwicklung und Wohnungsbau mbH (RGS) ist im Rahmen der Städtebauförderung unter anderem für das Fördergebiet Lichtenhagen tätig und steuert die Baumaßnahme im Gebiet. Die Planungen der Aufpflasterung wurde durch aib-Bauplanung Nord GmbH vorgenommen. Die Baumaßnahme selbst wird durch TEK Tief-, Erd- und Kulturbau GmbH Rostock ausgeführt. In Abstimmung mit der Hanse- und Universitätsstadt Rostock wurde das Vorhaben als eine reguläre Fördermaßnahme beim Land beantragt, da die Kosten des Vorhabens die Grenze von 50.000 € für ein Bürgerprojekt überschreiten. Die Maßnahme kostet in etwa 100.000 € und wird größtenteils aus Mitteln der Städtebauförderung in Höhe von ca. 77.000 € finanziert. Die Städtebaufördermittel stammen zu jeweils einem Drittel vom Bund, dem Land Mecklenburg-Vorpommern und der Stadt Rostock.